Vertrauen durch Verlässlichkeit.
Vertrauen durch Verlässlichkeit.

AGB – Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen

1.      Allgemein

1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem VERTAGSPARTNER und der KLINGER Fluid Control GmbH, FN 161557i, mit dem Firmensitz und der Geschäftsadresse Am Kanal 8-10, 2352 Gumpoldskirchen (nachfolgend „KLINGER“), gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB). Geschäftsbedingungen des VERTAGSPARTNERS haben keine Gültigkeit, auch wenn KLINGER diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Abweichende Geschäfts-bedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, KLINGER hat diesen vor Annahme der Bestellung schriftlich ausdrücklich zugestimmt.

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von KLINGER jederzeit abgeändert werden und gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des VERTAGSPARTNERS aktuellen Fassung. Im Falle von Übersetzungen in andere Sprachen ist die deutschsprachige Version die für die Vertragsauslegung maßgebliche.

1.3. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der VERTAGSPARTNER mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

2.      Angebot & Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote KLINGERs sind bis zu deren Annahme freibleibend. Produktangaben oder Verweise auf diese oder andere Quellen sind lediglich beschreibend und stellen keine Zusage welcher Art auch immer dar. Erfolgt nach Angebotslegung durch KLINGER eine Beauftragung durch den VERTAGSPARTNER, ist die Erstellung des Angebotes kostenlos. Erfolgt keine Beauftragung, wird dem VERTAGSPARTNER bei Reparaturkostenvoranschlägen, abhängig von der Armaturennennweite, von KLINGER ein pauschaler Kostenersatz für die Erstellung des Angebotes verrechnet. Dieser Kostenersatz ist binnen 8 Tagen nach Rechnungserhalt einlangend zu bezahlen.

2.2. Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Mündliche und fernmündliche Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung durch KLINGER. Das Vertragsverhältnis kommt erst dann wirksam zustande, wenn KLINGER das schriftliche Angebot des VERTAGSPARTNERS entweder durch firmenmäßige Zeichnung oder (!) per E-Mail schriftlich bestätigt. Vor diesem Zeitpunkt ist KLINGER an Angebote nicht gebunden, die dort genannten Preise sind freibleibend. Zusatzvereinbarungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Die Verwendung der Begriffe „Schriftform“, „schriftlich“ oder „firmenmäßige Zeichnung“ bedeutet immer Unterschriftlichkeit.

2.3. Als Vereinbarungsgegenstand gilt das jeweils letztgültige Angebot von KLINGER. Bei Abweichungen zwischen schriftlicher Bestellung des VERTAGSPARTNERS und dem Angebot von KLINGER ist Letzteres maßgeblich.

2.4. KLINGER kann den Vertrag – im Rahmen des Erforderlichen und Zumutbaren – jederzeit nach 14-tägiger schriftlicher Vorankündigung einseitig ändern, soweit dies aufgrund einer Gesetzesänderung erforderlich ist oder die Dienstleistungen ohne die Änderung anderweitig unmöglich werden würden. Im Falle einer solchen Änderung kann der VERTAGSPARTNER die Vereinbarung mit einer Frist von 5 Tagen, ab Kenntnis der Änderungen, schriftlich mit Wirkung zum Ende der 2-wöchigen Frist kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung hat der VERTAGSPARTNER Anspruch auf Rückzahlung etwaiger zum Beendigungszeitpunkt nicht aufgebrauchter Auftragszahlungen.

2.5. Werden Angebote nach den Angaben des VERTAGSPARTNERS oder dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt KLINGER keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen. Es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird von KLINGER vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt. Angaben des VERTAGSPARTNERS werden als gültig angesehen.

2.6. Angebote, Planungen, Beschreibungen von Konzepten usw. bleiben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, mit allen Rechten im Eigentum von KLINGER. Jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen ist zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung, die Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von Änderungen ohne die ausdrückliche Zustimmung KLINGERs.

3.             Leistungsumfang, Leistungszeitpunkt

3.1. Der Umfang der vertraglichen vereinbarten Leistung ergibt sich aus den im Angebot KLINGERs enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Sollten sich seitens des VERTRAGSPARTNERS nachträglich Änderungswünsche ergeben, können diese, soweit es möglich ist, noch berücksichtigt werden. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen jedenfalls der schriftlichen Bestätigung durch KLINGER. Solche Änderungen führen zu einer Anpassung der Preise und der Leistungstermine.

3.2. Termine und Fristen gelten solange als annähernd vereinbart, bis sie von KLINGER schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Ist die Leistung von einer Mitwirkung des Vertragspartners abhängig, so beginnt die Erfüllungspflicht von KLINGER nicht bevor der Vertragspartner seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.

3.3. Der Vertragspartner trägt zudem den Aufwand, der entsteht, dass Leistungen KLINGERs infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben von KLINGER wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4. KLINGER ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrages Dritter zu bedienen. KLINGER kann hierbei im eigenen Namen, aber auch im Namen des VERTRAGSPARTNERS auftreten und Aufträge vergeben. KLINGER übernimmt keine Haftung für die Auswahl sowie die Bonität der beauftragten Dritten.

3.5. Der VERTRAGSPARTNER ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Vertrages benötigen und zur Verfügung gestellten Waren, Unterlagen, Informationen und Angaben auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und gegenüber KLINGER zu garantieren, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den vertraglichen Zweck eingesetzt werden können. Der VERTRAGSPARTNER hält KLINGER, gegenüber daraus resultierenden Ansprüchen Dritter, schad- und klaglos. Der Vertragspartner hat KLINGER sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der VERTRAGSPARTNER ist verpflichtet, KLINGER bei der Abwehr von derartigen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. KLINGER ist zudem vom VERTRAGSPARTNER von allen Umständen in Kenntnis setzen, die für die Ausführung des Vertrages von Bedeutung sind.

4.      Preise

4.1. Alle Preise verstehen sich netto, daher exklusive ggf. anfallender Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe (derzeit 20%) und schließen zusätzlich vom Vertragspartner gewünschte Sonderleistungen nicht ein; ausgenommen es wird Abweichendes schriftlich vereinbart.

4.2. Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung EXW (INCOTERMS 2020) = exklusive Verpackung, Fracht und Versicherung. Die Art der Verpackung liegt im Ermessen KLINGERs. Besondere Verpackungswünsche wird KLINGER dem VERTAGSPARTNER binnen einer angemessenen Frist vor der Ablieferung bekannt geben. Die Verpackungskosten betragen mindestens netto EUR 40,- pro Auftrag und sind in der jeweiligen Preisliste vermerkt.

4.3. Übersteigen bei Spezial- bzw. Sonderlösungen die tatsächlichen Kosten die von KLINGER veranschlagten Kosten um mehr als 20%, wird KLINGER den VERTAGSPARTNER darüber informieren.

4.4. KLINGER ist in jedem Fall nicht verpflichtet den VERTAGSPARTNER über eine Kostenüberschreitung zu informieren, sofern die Kostenüberschreitung aus einer Erweiterung, Abänderung usw. des Auftrages resultiert. Wird der VERTAGSPARTNER auf eine Kostenüberschreitung hingewiesen, und widerspricht er dieser nicht binnen 3 Tagen, dann gilt diese als genehmigt.

4.5. Wird ein Listenpreis/Pauschalpreis vereinbart, sind darin nur die Leistungen enthalten, auf welche das Anbot ausdrücklich hinweist. Nebenleistungen, welche nicht explizit im Anbot genannt werden, sind sohin keinesfalls Teil des Pauschalpreises und werden von KLINGER zusätzlich verrechnet.

4.6. Die im Angebot angeführten Preise haben nur bei ungeteilter Bestellung Geltung. Erfolgt nur eine Teilbestellung, werden die Preise von KLINGER neu berechnet. Die genannten oder vereinbarten Preise beziehen sich ausschließlich auf die im Angebot angeführten Leistungen. Weitere Leistungen – welche nicht im Umfang des Angebotes enthalten sind – werden gesondert verrechnet. Die Verrechnung von Zusatzleistungen erfolgt auf Basis des Angebotes, es sei denn, die Leistungserbringung ist mit einem höheren finanziellen Aufwand für KLINGER verbunden.

4.7. Sind in den Verkaufspreisen Frachten, Zölle oder andere öffentliche Abgaben eingeschlossen, gehen nach Geschäftsabschluss eintretende Erhöhungen dieser Nebenkosten sowie etwaige, die Ware, die Versendung, Versteuerung oder Verzollung betreffende, neue Abgaben zu Lasten des VERTRAGSPARTNERS.

4.8. Abnahmekosten trägt der VERTRAGSPARTNER und betragen EUR 700,- netto pro angefangenem Kalendertag.

4.9. Etwaige Kosten aufgrund von Verzögerungen der Leistungserbringung, die nicht von KLINGER zu vertreten sind, können dem VERTAGSPARTNER gesondert in Rechnung gestellt werden.

5.             Verrechnung, Zahlung, Storno

5.1. Die Zahlung des Preises hat innerhalb der vereinbarten Frist an KLINGER zu erfolgen. Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarungen sind Rechnungen binnen 30 Kalendertagen bei Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Erst die vollständige Bezahlung berechtigt zum Erhalt bzw. zur Nutzung der bestellten Ware bzw. Leistung. Wird hinsichtlich Verrechnung nichts anderweitiges vertraglich vereinbart, erfolgt die Verrechnung durch KLINGER nach angefallenen Stundensätzen bzw. nach Listenpreisen von KLINGER.

5.2. Das Stornieren eines erteilten Auftrages durch den VERTAGSPARTNER ist prinzipiell nicht möglich. Sollte in besonderen Fällen ein Storno durch KLINGER doch entgegengenommen werden, behält sich KLINGER unabhängig vom Verschulden des VERTAGSPARTNERS die Verrechnung einer Stornogebühr von 25% des Nettoauftragswertes vor. Bei Artikeln, die keine Standardartikel gem. Standardpreisliste sind, beträgt die Stornogebühr darüber hinaus in den letzten 6 Wochen vor Lieferung/Leistung 50%, in den letzten 4 Wochen 100%. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden bleibt in allen Fällen davon unberührt.

5.3. Bei teilbaren Leistungen hat der VERTRAGSPARTNER ebenfalls kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbarer bzw. erbringbarer Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den VERTRAGSPARTNER verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen, bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig (im Sinne von 7.4.) nachgeliefert werden können, ist der VERTRAGSPARTNER nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.

5.4. KLINGER ist berechtigt, Anzahlungen seitens des VERTRAGSPARTNERS zu verlangen sowie eine Zwischenabrechnung durchzuführen.

5.5. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung und hier zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet.

5.6. Ist der VERTRAGSPARTNER mit der Zahlung oder einer sonstigen Leistung in Verzug, so kann KLINGER die Erfüllung seiner eigenen Leistungsverpflichtungen

5.6.1. bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben;

5.6.2.eine dem Verzug des VERTRAGSPARTNERS entsprechende angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen;

5.6.3.den ganzen oder noch offenen Leistungspreis sofort fällig stellen (Terminverlust), und

5.6.4.bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten sowie

5.6.5.vom Vertragspartner die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, begehren (Pkt. 5.7 und 5.8).

5.7. Ein Verzug des VERTRAGSPARTNERS liegt auch in Fällen nicht rechtzeitiger Abholung der Ware Diesfalls ist KLINGER darüber hinaus berechtigt, 1% der Bruttoauftragssumme, mindestens jedoch EUR 100,- pro Kalenderwoche, in Summe maximal jedoch 5% der Bruttoauftragssumme, wobei es beim genannten Mindestbetrag von EUR 100,- keine Beschränkung gibt, jeweils allenfalls zzgl. 20% USt, an Lagerkosten zu verrechnen.

5.8. Bei Zahlungsverzug werden 12 %a. an Verzugszinsen fällig. Es ist KLINGER möglich, einen pauschalierten Betrag von EUR 40,- an außergerichtlichen Mahnkosten zu verrechnen. Sollte der tatsächliche Aufwand über diesem Betrag liegen, ist es KLINGER gestattet, einen höheren Betrag an Mahnkosten zu verrechnen.

5.9. Für den Fall, dass zur Betreibung einer aus dieser Vereinbarung erfließenden Forderung anwaltliche oder gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss, erklärt der VERTRAGSPARTNER bereits jetzt vorprozessuale Betreibungskosten zu übernehmen, die KLINGER entstehen, selbst wenn diese vom gerichtlichen Kostenersatz des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) umfasst sein sollten. Betreibungskosten sind im Falle der gerichtlichen Geltendmachung als Nebenforderungen geltend zu machen und unterliegen dem anwaltlichen Vorzugspfandrecht des § 19a RAO.

5.10. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkosten seitens KLINGER anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

6.      Aufrechnung

6.1. Der VERTAGSPARTNER wird nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

7.      Lieferung und Übergabe

7.1. Erfüllungsort sowie Leistungsort ist sowohl für KLINGER als auch den VERTAGSPARTNER die Geschäftsanschrift KLINGERs.

7.2. Die Lieferung-/Leistungserbringung erfolgt zum vereinbarten Liefer-/Leistungstermin alternativ am Unternehmenssitz KLINGERs, oder an die bzw. an der vom VERTAGSPARTNER angegebene(n) Adresse.

7.3. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten von KLINGER schriftlich zu bestätigen.

7.4. Verzögert sich die Lieferung/Leistung KLINGERs aus Gründen, die KLINGER nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. KLINGER wird in solchen Fällen den Vertragspartner unverzüglich kontaktieren, um einen Ersatztermin für die verhinderte Lieferung zu vereinbaren. Sofern dem Vertragspartner von KLINGER ein neuer Liefertermin angeboten wird, der nicht später als zwei Wochen nach einem der ursprünglich vereinbarten Liefertermine liegt, und die Lieferung zu diesem neuen Termin auch ordnungsgemäß durchgeführt wird, liegt eine rechtzeitige Lieferung durch KLINGER vor, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.

7.5. Kann KLINGER dem VERTRAGSPARTNER keinen neuen Leistungszeitpunkt gemäß 7.4. anbieten oder kann auch der neue Liefertermin aus den in 7.4. genannten Fällen (Unmöglichkeit der Lieferung zum vereinbarten Termin aus durch KLINGER nicht zu vertretenden Umständen) nicht eingehalten werden, ist KLINGER berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Ebenso kann in diesen Fällen der VERTRAGSPARTNER vom Vertrag zurücktreten.

7.6. Die Zustellung der Ware oder Dienstleistung erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des VERTAGSPARTNERS. Für unsachgemäße Lagerung oder Verwahrung durch den VERTAGSPARTNER, in seinem Empfangsbereich oder Ort, übernimmt KLINGER keine Haftung.

7.7. Nach Übernahme der Leistung gehen alle Risiken und die Kosten einer Lagerung zu Lasten des VERTAGSPARTNERS. Dies gilt auch im Falle der Teillieferung.

8.             Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht

8.1. Alle von KLINGER gelieferten Materialien und Gegenstände stehen und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und Leistungserbringung durch den VERTRAGSPARTNER im Eigentum KLINGERs.

8.2. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materialien und Gegenstände ist dem VERTRAGSPARTNER untersagt.

8.3. Der VERTRAGSPARTNER darf den Liefer-/Leistungsgegenstand weder veräußern, verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er KLINGER unverzüglich davon zu benachrichtigen.

8.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des VERTRAGSPARTNERS, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist KLINGER zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der VERTRAGSPARTNER zur Herausgabe verpflichtet.

8.5. Beauftragt der VERTRAGSPARTNER bei KLINGER planerische Leistungen bzw. Speziallösungen, bleibt der VERTRAGSPARTNER – soweit vertraglich nicht anders bestimmt – weiterhin allein dafür verantwortlich, dass der Inhalt vollständig, richtig und gesetzeskonform ist und dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Im Verhältnis der Parteien zueinander stehen sämtliche Rechte an den von KLINGER erstellten Inhalten allein KLINGER zu. Änderungen bzw. Bearbeitungen von KLINGER erbrachten dahingehenden Leistungen, durch den VERTRAGSPARTNER oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung KLINGERs und – soweit notwendig – des Urhebers zulässig.

8.6. Für die Nutzung von Leistungen KLINGERs, die über den ursprünglich vereinbarten vertraglichen Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist die Zustimmung KLINGERs erforderlich. Dafür steht KLINGER und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

8.7. Der VERTRAGSPARTNER haftet KLINGER für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Entgeltes, unabhängig vom Verschulden. Darüberhinausgehender Schaden kann von KLINGER zusätzlich geltend gemacht werden.

9.             Kennzeichnung

9.1. KLINGER ist berechtigt, auf allen erbrachten Dienstleistungen auf die Leistung KLINGERs und auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem VERTRAGSPARTNER dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

9.2. KLINGER ist es jederzeit möglich, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum VERTRAGSPARTNER bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (sog. Referenzhinweis).

10.      Vertragsende & Rücktrittsrecht

10.1. Bei einmaligen Leistungen (Bauvorhaben) endet der Vertrag grundsätzlich mit der Erbringung der Leistung (mit Abschluss des Bauvorhabens). Wiederkehrende Leistungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses werden je nach Vereinbarung befristet oder unbefristet mit monatlicher Kündbarkeit erbracht.

10.2. Im Falle einer Befristung endet das Vertragsverhältnis hinsichtlich des jeweiligen Leistungsteils nach Ablauf der in der Leistungsbeschreibung des Angebots genannten Zeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Unbefristete Vertragsverhältnisse können unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

10.3. Kündigung/Rücktritt durch KLINGER: Diese ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen; dies ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Bei einer solchen Auflösung gelten sämtliche eingeräumte Nutzungsrechte, egal welcher Art, als verfallen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

10.3.1. die zugesagte Leistung aufgrund höherer Gewalt (wie z.B. insbesondere einer staatlichen Handlung, Feuer, Überflutung, einem Aufstand, einem Erdbeben, Stromausfall, Aufruhr, einer Explosion, einem Embargo, legalen oder illegalen Streiks, Transportverzögerungen jeder Art, Arbeitsverzögerungen) nicht eingehalten werden kann, KLINGER dem VERTAGSPARTNER keinen neuen Leistungszeitpunkt anbieten, oder auch der neue Liefer-/Leistungstermin wegen Unmöglichkeit der Leistung zum vereinbarten Termin aus durch KLINGER nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden kann, ist KLINGER berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten;

10.3.2. der VERTRAGSPARTNER fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt, oder die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der VERTRAGSPARTNER zu vertreten hat, unmöglich wird;

10.3.3. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des VERTRAGSPARTNERS bestehen und dieser auf Begehren KLINGERs weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung 10.3.4. KLINGERs eine taugliche Sicherheit leistet;

10.3.4. sich die Vertragsgrundlage während der Ausführung wesentlich ändert.

11.      Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz

11.1. Zusagen, wie über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware, der Dienstleistung, eines allfälligen Erfolges oder Erklärungen von KLINGER sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich (einschließlich per E-Mail) erfolgen.

11.2. KLINGER wird mangelhafte Teile unentgeltlich nachbessern, mangelfrei ersetzen oder den Kaufpreis mindern, wobei KLINGER hinsichtlich der Art und Weise der Mängelbeseitigung ein Wahlrecht nach billigem Ermessen zusteht.

11.3. Gewährleistungs-/Schadenersatz-/ und sonstige Ansprüche setzen voraus, dass sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber KLINGER vollständig bereinigt sind und Mängel/Schäden unverzüglich angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel/Schäden sofort bei Übernahme, versteckte Mängel/Schäden nach Entdeckung, und unter Darlegung der konkreten Mängel/Schäden (allgemein gehaltene Rüge oder Nachricht reicht nicht aus) und Originalrechnung.

11.4. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum KLINGERs über. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist tritt wegen Mängelbehebung nicht Ein Wandlungsanspruch des VERTRAGSPARTNERS wird ausgeschlossen.

11.5. KLINGER haftet insbesondere nicht für Mängel, wenn ihm der VERTRAGSPARTNER nicht die nach billigem Ermessen erforderliche Frist und Gelegenheit zur Schadenbehebung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung einräumt und diese selbst oder durch Dritte vornimmt. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, in welchen KLINGER sofort zu verständigen ist, oder wenn KLINGER mit der Beseitigung eines Mangels/Schadens in Verzug ist, hat der VERTRAGSPARTNER das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von KLINGER Ersatz der notwendigen Aufwendungen zu verlangen. Die Beweislast für das Vorliegen derartiger Fälle trägt der VERTRAGSPARTNER.

11.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung, und gilt auch für Mängel eines Bauwerkes oder Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Das Recht zum Regress gegenüber KLINGER gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der VERTRAGSPARTNER ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. In ihrer Höhe ist ein Gewährleistungsanspruch mit der Höhe des Gesamtpreises der Lieferung/Leistung begrenzt.

11.7. Handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, der Ausrüstung oder des Designs stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar.

11.8. Für Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wie z.B. Wellenabdichtungen (Stopfbuchsen, Dichtungsbuchsen, O-Ringe) sowie sonstige Dichtungen (Dichtringe, Manschetten, Ventilringe, Dichtelemente) und andere Teile aus Materialien wie Gummi, Kunststoffen, Buntmetallen, Graphit und ähnlichen Stoffen, übernimmt KLINGER keinerlei Haftung. Ferner bezieht sich die Mängelhaftung nicht auf natürlichen Verschleiß und auf solche Schäden, die in ungeeigneten Betriebs- und Einbauverhältnissen, unsachgemäßer Fremdmontage oder mangelhafter Wartung durch den VERTRAGSPARTNER ihre Ursache haben.

11.9. KLINGER haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für fahrlässig zugefügte Schäden ist jedoch ausgeschlossen. Sie ist in diesem Fall in ihrem Umfang mit den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. In ihrer Höhe ist die Haftung mit der Höhe des Gesamtpreises der Lieferung/Leistung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen. Schadenersatzansprüche des VERTRAGSPARTNERS wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der VERTAGSPARTNER hat das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in jedem Fall zu beweisen.

11.10. Die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen. KLINGER haftet nicht für (Mangel-) Folgeschäden, sonstige Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden, die Dritte gegenüber dem VERTAGSPARTNER geltend machen.

11.11. Weiters wird die Haftung für Schäden, die durch Produktfehler an Sachen verursacht werden, sowie allfällige Regressansprüche des VERTRAGSPARTNERS nach § 12 PHG ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle von Schäden, verursacht durch fehlerhafte Produkte oder Komponenten, die durch KLINGER geliefert wurden, ist die Haftung des Verkäufers mit der Versicherungssumme gemäß der Produkthaft-pflichtversicherung KLINGERs begrenzt.

11.12. KLINGER haftet nicht für ein Versäumnis oder eine aufgrund einer staatlichen Handlung, Feuer, Überflutung, einem Aufstand, einem Erdbeben, Stromausfall, Aufruhr, einer Explosion, einem Embargo, legalen oder illegalen Streiks, Transportverzögerungen jeder Art, Arbeitsverzögerungen oder sonstige Bedingungen, die sich in einer Art und Weise auf die Erzeugung oder Lieferung auswirken, auf die KLINGER vernünftigerweise keinen Einfluss hat.

11.13. Der VERTAGSPARTNER haftet für die Richtigkeit und Erlaubtheit seiner Ware, Angaben bzw. übergebenen Daten und hält KLINGER schad- und klaglos aus Ansprüchen welcher (Rechts-)Natur auch immer, die aus Missachtung dieser Pflicht resultieren. Das gilt auch für Ansprüche Dritter (etwa aufgrund von Urheberrechtsverletzungen).

11.14. Es obliegt auch dem VERTRAGSPARTNER, die Überprüfung der zu Verfügung gestellten Dokumente auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. KLINGER haftet nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem VERTRAGSPARTNER nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Lieferungen oder Leistungen, wenn diese vom VERTRAGSPARTNER vorgegeben oder genehmigt wurden.

11.15. Sofern ein Abbruch des Vertrages nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung KLINGERs begründet ist, hat der VERTRAGSPARTNER KLINGER darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Entgelt zu erstatten. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der VERTRAGSPARTNER in diesem Fall an bereits erbrachten Planungsarbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich KLINGER zurückzustellen.

12.             Schlussbestimmungen

Festgehalten wird, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden.

12.1. Festgehalten wird, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden.

12.2. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Zusätzliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag werden daher nur dann wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten und vom anderen Vertragspartner unterfertigt werden. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.

12.3. Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, kommen die Parteien überein, die ungültig gewordene Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen oder ideellen Gehalt weitgehend entspricht oder am nächsten kommt. Die übrigen Vertragsbestimmungen werden durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

12.4. Der VERTAGSPARTNER hat KLINGER über sämtliche Veränderungen der Gegebenheiten bzw. Neuerungen unmittelbar zu informieren. Solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt wurde, ist der VERTAGSPARTNER verpflichtet, Änderungen seiner Wohn-/Geschäftsadresse umgehend KLINGER zu melden. Wird diese Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

12.5. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

12.6. Die Vertragsparteien vereinbaren für sämtliche Streitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz KLINGERs (Gerichtsstandvereinbarung). Auch wenn der VERTAGSPARTNER seinen Sitz oder Betriebsstätte ins Ausland verlegt, so bleibt das sachlich zuständige Gericht am Ort KLINGERs weiterhin zuständig.

13.      Datenschutz

13.1. Der VERTAGSPARTNER erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) von KLINGER automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden und – sofern es die Auftragserfüllung erfordert – an dritte Personen (Mitarbeiter, Lieferanten oder sonstige Beauftragte von KLINGER) übermittelt werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich oder mündlich widerrufen werden. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

Datenschutzerklärung und -vereinbarung mit KLINGER Fluid Control GmbH, Am Kanal 8-10, 2352 Gumpoldskirchen (kurz „KLINGER“)

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz, rechtmäßigen Umgang und zur Geheimhaltung personenbezogener Daten sowie zur Datensicherheit, insbesondere dem nationalen Datenschutzgesetz (DSG), der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie dem Telekommunikationsgesetz (TKG). In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit KLINGER und Ihnen, dem VERTAGSPARTNER.

§ 1 Kontaktdaten der Verantwortlichen im Sinne des DSG

KLINGER Fluid Control GmbH, Am Kanal 8-10, 2352 Gumpoldskirchen, Email-Adresse: gdpr@klinger.kfc.at

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten

Für die Leistungserbringung KLINGERs ist es erforderlich, personenbezogene und unternehmensbezogene Daten zu verarbeiten. Sie erteilen hierfür ausdrücklich Ihre Zustimmung. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Bei der Durchführung von Verträgen werden teilweise Auftragsverarbeiter eingesetzt, die jedoch durch datenschutzrechtliche Vereinbarungen und Verträge entsprechend gebunden werden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte im Sinne des Adressverkaufes oder Ähnlichem wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Sie stimmen zu, dass die im Zuge der Vertragsabwicklung angeführten und bei der Registrierung bekannt gegebenen persönlichen Daten, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden, im jeweils notwendigen Ausmaß, zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Kundenpflege sowie für Marketingzwecke verwendet.

Folgende Daten werden verwendet:

Name

Anschrift

Telefonnummer

E-Mail-Adresse

UID-Nummer

Firmenbuchnummer

Leistungsart

Leistungsumfang

§ 3 Pflichten im Zusammenhang mit der Auftragsdatenverarbeitung

Es werden die jeweils anwendbaren Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2018 („DSG“) eingehalten.

KLINGER wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unberechtigte bzw. unrechtmäßige Verarbeitung der personenbezogenen Daten und gegen den unbeabsichtigten Verlust, die unbeabsichtigte Zerstörung bzw. die unbeabsichtigte Beschädigung der personenbezogenen Daten einführen und aufrechterhalten.

KLINGER beschäftigt bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nur Personen, die sich gegenüber Auftragsverarbeitern zur Verschwiegenheit verpflichtet haben oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

KLINGER wird die personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erbringung der Leistung und entsprechend Ihren Weisungen verarbeiten. Ihre Weisungen müssen sich im Rahmen der von KLINGER zu erbringenden Leistungen bewegen und dürfen keine wesentlichen zusätzlichen Pflichten für KLINGER begründen. Der VERTAGSPARTNER allein hat sicherzustellen, dass die Weisungen allen anwendbaren Gesetzen entsprechen und keine Verletzung anwendbarer Gesetze durch KLINGER verursachen.

§ Betroffenen Rechte

Von der Datenverarbeitung betroffene Personen haben gemäß der Datenschutz-Grundverordnung ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen (KLINGER) über die verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 15 bis 21 DSGVO).

 

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren (Art 77 DSGVO). In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

Sofern die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit schriftlich (E-Mail ausreichend) an gdpr@klinger.kfc.at widerrufen. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht.

 

§ 5 Newsletter

Sie sind mit dem Bezug unseres Newsletters einverstanden. Das Abo des Newsletters können Sie jederzeit stornieren. Senden Sie Ihre Stornierung bitte an folgende E-Mail-Adresse: kfc-bulletin@klinger.kfc.at Wir löschen anschließend umgehend Ihre Daten im Zusammenhang mit dem künftigen Newsletter-Versand.

 

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